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Real Estate

Der Notarvertrag – der wichtigste Schritt beim Kauf!

Beim Kauf einer Immobilie ist ein Notartermin notwendig. Bei diesem Termin werden alle relevanten Vertragsdokumente wie Kaufvertrag, Grundbuchauszug und Grundschuldbestellung vom Notar geprüft und beurkundet. Beide Vertragsparteien müssen bei diesem Termin anwesend sein. Auch der Verkäufer oder ein vom Verkäufer beauftragter Vertreter muss dem Notar alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen.

Der Notartermin gibt dem Käufer die Sicherheit, dass alle Vereinbarungen zwischen den Parteien rechtskräftig sind und dass keine weiteren Rechte oder Ansprüche an der Immobilie bestehen. Der Notar überprüft auch, ob die notwendigen Dokumente vorhanden sind und ob die Kaufbedingungen erfüllt wurden. Er prüft auch die Finanzierung und die Grunderwerbsteuer sowie die Eintragung in das Grundbuch. Nach Beendigung des Notartermins erhalten beide Parteien eine Kopie des beurkundeten Kaufvertrags.

Vor der Beurkundung
Sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer geht es bei einem Immobiliengeschäft um erhebliche Geldsummen. Aus diesem Grund wird Sie der Notar neutral und unparteilich beraten, und dafür sorgen, dass ein reibungsloser Ablauf für Sie gewährleistet ist.
In aller Regel sucht der Käufer den Notar aus. Sollten Sie bisher noch mit keinem Notar zusammengearbeitet haben, unterstützen unsere Makler vor Ort Sie gerne dabei, den passenden Notar zu finden.
Vor der Beurkundung fordert der Notar einen aktuellen Grundbuchauszug an, um diesen zu prüfen. Hier erhält er Informationen zu den bisherigen Eigentümern, ob es sich um einzelne Eigentümer, oder eine Erbengemeinschaft handelt. Ferner gibt das Grundbuch Auskunft über Belastungen, welche nicht vom Käufer übernommen werden, und bei Übertragung auf den Käufer gelöscht werden müssen.
Das Grundbuch gibt ebenso Auskünfte über eventuell vorhandene Wegerechte, persönliche Rechte einzelner Eigentümer, sowie eventuell vorhandene besondere Eigenschaften des Grundstückes.
Da Sie zunächst einen Vertragsentwurf erhalten, können alle Themen vorab geklärt werden.

Während der Beurkundung
Am Tag der Beurkundung liest der Notar Ihnen den gesamten Vertrag persönlich vor. Das persönliche Vorlesen des Vertrages durch den Notar ist gesetzlich vorgeschrieben. So können Sie den Vertrag noch einmal vor Ort genau prüfen. Der Notar wird Ihnen dabei einige Vertragsinhalte erklären, und eventuell noch auftretende Änderungen ergänzen.
Am Ende wird der Vertrag unterzeichnet. Damit ist er rechtsverbindlich.

Der Ablauf dahinter:

1. Der Notar macht eine juristische Prüfung des Kaufvertrags.
2. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag.
3. Der Notar stellt ein Grundbuchamt und ein Grundbuchregister aus.
4. Der Notar informiert die beiden Parteien über die erforderlichen rechtlichen Bestimmungen.
5. Der Notar überprüft die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen, um eine rechtskräftige Veräußerung zu ermöglichen.
6. Der Notar prüft die Identität der Parteien und nimmt die Unterschriften des Verkäufers sowie des Käufers entgegen.
7. Der Notar archiviert die Unterlagen und leitet sie an das Grundbuchamt weiter.

 

Die Arbeit des Notars nach Vertragsunterzeichnung
Die eigentliche Arbeit des Notars beginnt nun nach der Vertragsunterzeichnung:
– Beantragung der Vormerkung, mit der der Notar anzeigt, dass die Immobilie auf den Käufer übertragen wird und die für die Finanzierung erforderliche Grundschuld für den Käufer im Grundbuch eingetragen wird
– Der Notar fordert alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen an, um das Objekt lastenfrei zu übergeben
– Er setzt sich mit den Banken in Verbindung und meldet den Kauf dem jeweiligen Finanzamt, damit dieses dem neuen Eigentümer den Grunderwerbsteuerbescheid zusenden kann. Meist erhalten die Käufer diesen Bescheid recht schnell bis zu vier Wochen nach dem Beurkundungstermin. Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen. 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.
– Hat der Notar alle rechtlichen Schritte geprüft, teilt er dem Käufer mit, wann der Kaufpreis zu zahlen ist.
– Liegen dem Notar der Nachweis über die Kaufpreiszahlung und die gezahlte Grunderwerbsteuer vor, sorgt er dafür, dass die Immobilie auf den neuen Eigentümer umgeschrieben wird. Anschließend prüft er dieses noch einmal durch Anforderung eines neuen Grundbuchauszuges. Erst mit der tatsächlichen Eintragung ins Grundbuch ist die Immobilie dann tatsächlich auf den neuen Eigentümer übergegangen.

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